Aus der Praxis

Früherkennungs- untersuchungen bei Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren
Als neue zahnärztliche Leistung wurde die Früherkennungsuntersuchung bei Kindern in die vertragszahnärztliche Versorgung eingeführt.

Ziel der Untersuchung ist nicht nur die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, sondern auch die Verhütung dieser Erkrankungen. Hier kommen in erster Linie Leistungen der Individualprophylaxe in Betracht. 

Im einzelnen umfasst die Früherkennungsuntersuchung folgende Leistungen:

* Eingehende Untersuchung von Zahn-, Mund- und

   Kieferkrankheiten

* Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Indexes

* Ernährung und Mundhygieneberatung der

   Erziehungsberechtigten

* Empfehlung und Verordnung geeigneter 

   Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung

Vorgesehen sind zwei Untersuchungen:

Erste Untersuchung (FU1) zw. 30. und 42. Lebensmonat

Zweite Untersuchung (FU3) zw. 49. und 72 Lebensmonat

In Fällen erhöhten Kariesrisikos kann eine dritte Untersuchung erfolgen. 

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