Aus der Praxis |
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Früherkennungs- untersuchungen bei Kindern im Alter von 3 bis
6 Jahren
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Als neue zahnärztliche Leistung wurde die
Früherkennungsuntersuchung bei Kindern in die vertragszahnärztliche Versorgung eingeführt.
Ziel der Untersuchung ist nicht nur die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, sondern auch die Verhütung dieser Erkrankungen. Hier kommen in erster Linie Leistungen der Individualprophylaxe in Betracht. Im einzelnen umfasst die Früherkennungsuntersuchung folgende Leistungen: * Eingehende Untersuchung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten * Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Indexes * Ernährung und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten * Empfehlung und Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung Vorgesehen sind zwei Untersuchungen: Erste Untersuchung (FU1) zw. 30. und 42. Lebensmonat Zweite Untersuchung (FU3) zw. 49. und 72 Lebensmonat In Fällen erhöhten Kariesrisikos kann eine dritte Untersuchung erfolgen. |
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